Familienpflege und Sozialpädagogische Familienhilfe
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie und helfen Ihnen zum Beispiel bei der täglichen Hausarbeit oder übernehmen den Fahrdienst, damit Ihre Kinder sicher zur Schule kommen. Auch bei der Kinderbetreuung kann Ihnen unser geschultes Fachpersonal Hilfestellungen offerieren, um erzieherische Probleme zu lösen. Vor einem Einsatzbeginn stellen wir uns gerne bei Ihnen persönlich vor, um in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen zusammen einen individuellen Hilfeplan, der genau auf Ihre aktuelle Situation zugeschnitten ist, zu erstellen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung der entsprechenden finanziellen unterstützenden Leistungen. Der Einsatz der Familienpflege ist eine ambulante Hilfsmaßnahme, die Sie gezielt bei der Bewältigung familiärer Notsituationen unterstützt und staatlich gefördert wird. Je nach Familiensituation können bestimmte Kostenträger in Frage kommen. Falls Sie Hilfe benötigen, brauchen Sie ein von Ihrem Arzt ausgestelltes Attest mit Ihrer Diagnose und einen Antrag für eine Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V Ihres Kostenträgers. Beide Formulare müssen vor Einsatzbeginn bei dem Kostenträger eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Sozialpädagogische Familienhilfe - SPFH
Darüber hinaus bieten wir Ihnen und Ihrer Familie weitere flexible Familienhilfen, wie Familienpflege, Schulintegration oder Freizeitbegleitungen an. Beantragung und Finanzierung der Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) „Step by Step". Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wird vom Jugendamt finanziert und ist für die Hilfesuchenden in der Regel kostenlos. Anträge auf flexible Erziehungshilfen werden beim Jugendamt gestellt. Das Jugendamt berät, prüft und beauftragt die Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH, Abteilung Familienpflege/Sozialpädagogische Familienhilfe, diese Hilfe für die Familien oder für die Jugendlichen umzusetzen. Gerne helfen wir bei der Realisierung.
Seniorenbetreuung
Betreuungsleistungen und Entlastung pflegender Angehöriger
Das Team der Seniorenbetreuung der Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH, bietet Hilfestellung für Pflegebedürftige, sowie kompetente Entlastung für pflegende Angehörige an. Damit möchten wir einerseits pflege- und hilfebedürftigen Menschen, trotz ihrer körperlichen und geistigen Einschränkungen, die Möglichkeit geben, durch unsere Unterstützung so lange wie möglich „das Leben in den vertrauten vier Wänden" sicher zu stellen. Andererseits liegt unser Augenmerk darin, pflegende Angehörige zu entlasten, damit diese ohne schlechtes Gewissen und ohne Sorgen, sich zeitweise eine Auszeit gönnen können und damit kurzfristig die Verantwortung abzugeben lernen.
Unser Angebot bietet viele Möglichkeiten der Entlastung
Unser freundliches kompetentes Betreuungspersonal, mit zum Teil langjähriger Berufserfahrung, bietet Ihnen somit eine Vielzahl an individuellen Leistungen aus Betreuung, Begleitung und Entlastung an. Dabei liegt unser Schwerpunkt darin, die Bedürfnisse jedes einzelnen Klienten in den Vordergrund zu stellen und stets zu berücksichtigen. Aufgrund dessen bieten wir festes, nicht wechselndes Betreuungspersonal an, um schon nach kurzer Zeit, ein liebes- und vertrauensvolles Verhältnis zu gewährleisten.
Eine Auswahl unserer Angebote
- Persönliche Betreuung
- Förderung von Mobilität
- Betreuung bei Demenzerkrankung
- Stundenweise Betreuung während der Urlaubszeit eines Angehörigen
- Stundenweise Betreuung und Hilfestellung zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Heim-, Reha-, oder Kurzzeitpflegeplatz (nur stundenweise möglich - keine über Nacht Betreuung)
- Betreuung nach Krankenhausaufenthalt
- Betreuung in der Gruppe
- Hauswirtschaftliche Leistungen
Die Kosten
- Durch das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes I am 01. Januar 2015, sowie durch die Einführung des Pflegegrades 1 durch das Pflegestärkungsgesetz II, haben Pflegebedürftige aller 5 Pflegegrade Anspruch auf monatlich 125 Euro zusätzliche Entlastungsleistungen, die extra für die Abrechnung der oben genannten Leistungen bei der Pflegekasse für Sie bereit liegen. Noch nicht in Anspruch genommene Gelder können bis zum 31.12.2018 angespart werden.
- Abrechnung über Verhinderungspflege bzw. stundenweise Verhinderungspflege
- Privatzahlung möglich
Vor jedem Einsatzbeginn stellen wir uns persönlich bei Ihnen vor und erarbeiten gerne mit Ihnen einen individuellen Betreuungsplan nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Sie erhalten dabei eine kompetente Beratung in Bezug auf die Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse und Unterstützung bei der Bearbeitung sämtlicher Anträge die dafür benötigt werden.
Haben Sie Interesse an Stellenangeboten in diesem Bereich?
Hier finden Sie eine Übersicht: Stellenangebote Familienpflege und SPFH
Ihr Ansprechpartner:
Familienpflege / Betreuung: Verena Alaoui
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr